
1. Begriff: Nach §18 BBankG von der Deutschen Bundesbank angeordnete Erhebung der Auslandsaktiva und Auslandspassiva der Kreditinstitute i. S. des KWG. – 2. Arten: Zu unterscheiden sind die monatliche Meldung (zu erstatten von Kreditinstitute n mit Auslandsaktiva oder Auslandspassiva von mehr als 20 Mio. DM) und die bankwöchentliche Kur...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auslandsstatus/auslandsstatus.htm
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