[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Herausthuung des Knebels in Freyheit setzen. Einen Hund ausknebeln, beyden Jägern, ihn von der Kette los machen; im Gegensatze des Einknebelns. Auch, einen Hund ausknebeln, wenn er sich verbissen hat, vermittelst des Knebels los machen. Daher die Ausknebelung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4218
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