[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. was sich ablösen lässet, besonders in den Rechten, ablösliche Zinsen, welche gegen Erlegung des Kapitals wieder aufhören, und welche in einigen Mundarten auch ablösige Zinsen genannt werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_544