[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Inwendig bekleiben. Einen Schrank auskleiben. 2) Verkleiben, zukleiben. Die Löcher in den Wänden, eine Wand mit Lehm auskleiben. Daher die Auskleibung S. Kleiben und Kleber. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4211