Ausgleichsteuer Bedeutung

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Ausgleichsteuer

Ausgleichsteuer Logo #42303eine bis 1967 geltende Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, durch die die aus dem Ausland eingeführten Güter genauso belastet werden sollten wie die Inlandsgüter; ersetzt durch die Einfuhrumsatzsteuer.
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