
Der Ausgleichsanspruch bezeichnet einen bei bestimmten Formen der Vertragsbeendigung entstehenden Anspruch des hauptberuflichen Handelsvertreters auf finanziellen Ausgleich des Vorteils, der dem Unternehmen durch seine Tätigkeit entstanden ist. Hierunter ist insbesondere das Fortbestehen der vom Handelsvertreter vermittelten Verträge zu verstehen...
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Anspruch des Vertreters gegen das Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen bei Beendigung des Agenturverhältnisses.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Mit Ausgleichsanspruch wird der Anspruch der Handelsvertreter gemäß § 89b HGB auf Zahlungen bezeichnet, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, und der Vertragspartner (z.B. die Versicherung) aus den vermittelten Verträgen weiterhin Vorteile hat (Abs. 1 Nr. 1), dem Vertreter durch die Beendigung Provisionen aus bereits abgeschlossenen Geschä...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ausgleichsanspruch.php

Bei Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen zu gestaltender Anspruch der Aktionär e, um sie vor Übervorteilung zu schützen. Bei Beherrschungsverträgen behält der Aktionär grundsätzlich den Anspruch auf Dividende n. Reicht der Gewinn nicht aus, eine garantierte Dividende zu zahlen, hat der Aktionär einen Ausgleichsanspruch. Bei Ge...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ausgleichsanspruch/ausgleichsanspr
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