[Deutschland] - Als Aufsichtsratsteuer wird die Quellensteuer bezeichnet, die von den Einnahmen aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einbehalten wird. Die Steuer wird nur abgezogen bei beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern eines Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) von inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditges...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsratsteuer_(Deutschland)

Aufsichtsratsteuer, Quellensteuer auf Vergütungen, die beschränkt steuerpflichtigen Mitgliedern des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) von inländischen Aktiengesellschaften, KGaAs, Berggewerkschaften, GmbHs und sonstigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Personenvereinigungen des öffentlichen...
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eine Gliedsteuer zur Einkommensteuer, nach dem Einkommensteuergesetz erhobene Steuer auf Aufsichtsratsvergütungen (feste Beträge, Tagegelder oder Gewinnanteile [Tantieme] ) ; für unbeschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder 1957 abgeschafft; für beschränkt steuer...
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