
Der AR ist das für die überwachung der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zuständige, bei Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung und je nach Beschäftigtenzahl der Unternehmung von der Belegschaft gewählte Organ. Bei Aktiengesellschaften besteht er aus mindestens 3 Mitgliedern, die nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen...
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