
Behördlich erteilte Erlaubnis, die den Aufenthalt eines Ausländers im Deutschland gestattet. Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet drei Formen: das Visum die (befristete) Aufenthaltserlaubnis die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis Das V...
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Bezeichnet zwei Möglichkeiten, sich abgesehen von der dritten Möglichkeiten als AsylwerberIn und in weiterer Folge als anerkannter Flüchtling rechtmäßig in Österreich aufzuhalten: die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungsbewilligung.
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Mit Aufenthaltstitel wird der Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem einem Ausländer die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland gestattet wird. Das Aufenthaltsgesetz kennt als Aufenthaltstitel (§ 4 AufenthG): • Visum • Aufenthaltserlaubnis • Niederlassungserlaubnis • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG . Das am 30.7.2004 durc...
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https://www.lexexakt.de/glossar/aufenthaltstitel.php

Ihre rechtliche Stellung in Deutschland wird durch den Aufenthaltstitel festgelegt. Es gibt die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Den Aufenthaltstitel beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Ausländeramt.
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https://www.migra-info.de/glossar.html

Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis
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