
Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen (approbierten) Ärzten und Zahnärzten. Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Unterschiedliche Behandlung bei PKV und GKV: Privat:...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42068

Arztwahl, freie Arztwahl, freie Wahl unter den zugelassenen Ärzten (Kassenärzte) für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Arzt¦wahl [f. -; nur Sg.] Möglichkeit des Patienten, sich einen Arzt auszusuchen; in Deutschland herrscht freie A.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Siehe: Freie Arztwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung Freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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