
Arzneimittelüberwachung gesetzliche Regelungen zum Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln u. Gefahrstoffen und deren behördliche ûberwachung. Dazu gehört die Kontrolle von Personen u. Einrichtungen, die solche Stoffe entwickeln, herstellen, lagern, in den Verkehr bringen, an Endverbraucher abgeben oder
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