
A. bezeichnet die Aufgabe, insbesondere von Interessengruppen, die individuellen Interessen und politischen Forderungen so zusammenzufassen und öffentlich zu vertreten, dass sie in der politischen Auseinandersetzung wahrgenommen und bei politischen Entscheidungen beachtet werden.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Mit Artikulationsfunktion wird die Bündelung und öffentliche Äußerung von individuellen Meinungen durch dafür vor vorgesehene Institutionen, wie z.B. politische Parteien, bezeichnet. Damit ist die Artikulationsfunktion ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/artikulationsfunktion.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.