
Ausnahme, Bedingung -- `selectio` -- im Konkurs
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Was dem Schuldner nicht gehört, darf auch der Insolvenzverwalter nicht behalten.(§ 47 InsO) Der Rechtsinhaber hat einen Anspruch auf Aussonderung. Dieses Recht kann aber nicht im Wege der Selbsthilfe (Faustrecht) durchgesetzt werden. Erforderlich ist ein (schriftlicher) Antrag mit entsprechenden Nachweisen an den Insolvenzverwalter, der in angeme...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Herausnahme von Gegenständen aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Dritten. Wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand im Besitz des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Ihm steht desh...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Aussonderung, im Insolvenzverfahren die Herausnahme eines nicht dem Schuldner gehörenden Gegenstandes aus der Insolvenzmasse zwecks Rückgabe derselben an einen Gläubiger. Gerät ein Unternehmen oder eine natürliche Person in Insolvenz, dürfen sich die anderen Gläubiger nicht aus den Gegenständen befriedigen, d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Konkurs
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Aussonderung, im Insolvenzverfahren die Herausnahme der Gegenstände, die dem Schuldner nicht gehören, aus der Insolvenzmasse zur Rückgabe an die Berechtigten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Aus¦son¦de¦rung [f. -; nur Sg.]
- in der Insolvenz die Herausnahme der nicht dem Schuldner gehörenden Gegenstände aus der Insolvenzmasse (§§ 47 ff. Insolvenzordnung; § 44 österreichische KO; ähnliche Regelungen in der Schweiz) .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Im engeren Sinne die von einer Behörde in eigener Verantwortung vorgenommene Aussortierung des abgeschlossenen und nicht mehr benötigten Schriftguts zur Vorbereitung der Anbietung an das zuständige Archiv. Oftmals wird der Begriff der Aussonderung aber auch im weiteren Sinne als Sammelbegriff für die Vorgänge der behördlichen Aussortierung, d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Von einer Aussonderung spricht man im Schuldrecht, wenn der Schuldner ein Exemplar einer geschuldeten Gattungsschuld von den anderen Exemplaren trennt und damit eine Konkretisierung herbeiführt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/aussonderung.php

Aussonderung , in der deutschen und der österreichischen Konkursordnung die Ausscheidung von Gegenständen, welche dem Gemeinschuldner nicht gehören, aus der Konkursmasse, sei es auf Grund eines dinglichen oder eines persönlichen Rechts. Die ausgesonderten Gegenstände werden dem berechtigten Ansprecher durch den Konkursverwalter ausgeantwortet....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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