
ist der im Spätmittelalter entwickelte römisch-kanonische Zivilprozess, bei welchem der Kläger nach der Erhebung der Klage und nach Durchführung der Streitbefestigung seinen Vortrag in scharf abgegrenzte Behauptungen einzelner Tatsachen ([lat. F.Pl.] positiones) zerlegen und der Beklagte dazu einzeln Antworten ([lat. F.Pl.] responsiones) geben ...
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