
Ein Arbeitsministerium ist ein Ministerium, zuständig für die Arbeitsmarktpolitik, die Belange der Arbeitnehmerschaft, und das Arbeitsrecht eines Staates. Amtsleiter ist der Arbeitsminister bzw. die Arbeitsministerin. Je nach politischer Leitlinie ist das Arbeitsministerium – soferne nicht eigenständig – meist dem Portefeuille des Sozialmin...
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Arbeitsministerium siehe Bundesministerien
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

- Ar¦beits¦mi¦nis¦te¦ri¦um [n. -s; -ri¦en] Ministerium, das für die Maßnahmen zur Regelung des Arbeitsmarktes verantwortlich ist
- Bez. für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
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