
Als Arbeitsmarktabgabe wird ein (in der Bundesrepublik bisher nicht existierender) Beitrag von Beamten, Selbständigen oder Freiberuflern zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet. Die Forderung nach einer solchen Abgabe wird immer wieder erhoben; über ihre konkrete Ausgestaltung und rechtliche Zulässigkeit wird ebe.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/arbeitsmarktabgabe/arbeitsmarktabg
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