
Die Arbeitsberechtigung war in der DDR ein Nachweis über die Befähigung von Werktätigen zur Ausführung von Arbeiten, die nach den Rechtsvorschriften eine besondere Befähigung erforderten (§ 214 Arbeitsgesetzbuch (AGB)). Die Arbeiten, zu deren Ausführung eine Arbeitsberechtigung erforderlich war, waren in der Regel in Standards auf dem Gebie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsberechtigung

Die Arbeitsberechtigung ist im Wesentlichen eine Arbeitserlaubnis.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/arbeitsberechtigung.php
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