
Gastungspflicht, die im Mittelalter bestehende Verpflichtung, durchreisenden Angehörigen des königlichen Hofes („Königsgastung“), der kirchlichen oder der Territorialherrschaft Unterkunft zu gewähren bzw. dem Anspruch auf diese, nämlich die Gastung, zu genügen. Gegenstück zur Gastungspflicht ist das Herbergsrecht. Die Gastungspflicht st...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gastungspflicht

Gastungspflicht, historisches Wortgut, [Dingpflicht].
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(historisch) Eine Burgherren, Klöstern, Städten usw. auferlegte Verpflichtung, durchreisende Landesherren samt Gefolge und / oder den König sowie Angehörige des königlichen Hofstaates zu beherbergen. Derartige Besuche konnten sich zur wirtschaftlich kaum verkraftbaren Bürde auswachsen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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