
ein mit der Arbeitsvermittlung eng verbundener, aber eigenständiger Aufgabenbereich, neu geregelt durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. 3. 1997 im Sozialgesetzbuch III (§§ 29 ff.) . Mit der A. sollen vor allem Orientierungshilfen für den Bereich der Arbei...
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Die Arbeitsberatung stellt eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Ergänzung der Arbeitsvermittlung dar. Auf Verlangen hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die aktuelle Lage und ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt, über Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Ar...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/arbeitsberatung.php
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