
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Abgabe, den der Unternehmer für seine Angestellten an die Krankenkasse des Angestellten überweist. Die Höhe entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer selbst tragen muss. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beinhaltete je 50% der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversic...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Abgabe, den der Unternehmer für seine Angestellten an die Krankenkasse des Angestellten überweist. Die Höhe entspricht dem Betrag, den der Arbeitnehmer selbst tragen muss. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beinhaltete je 50% der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversic...
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