
Gemäß Nachweisverordnung privilegiertes Nachweisverfahren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, das im Gegensatz zum Entsorgungsnachweis nur aus der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers und der Anzeige bei der für den Abfallerzeuger zuständigen Behörde besteht. Das A. ist nur z...
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