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Anstiftung Logo #42000 Anstiftung und Anstifter sind Begriffe des Strafrechtes und der Strafrechtswissenschaft. Verschiedene Rechtssysteme haben dazu unterschiedliche Regelungen entwickelt. == Deutschland == Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ({§|26|st...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

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Anstiftung Logo #42015ist die vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat (Versuch genügt). Als allgemeine Grundfigur des Strafrechts wird die A. erst im 19. Jh. ausgebildet.. Lit.: Schaffstein, F., Die allgemeinen Lehren vom Verbrechen, 1930, Neudruck 1973 .
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Anstiftung Logo #42072Form der Teilnahme an einer Straftat, bei der jemand vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt. Sie ist in § 26 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Für eine strafbare Anstiftung sind folgende Voraussetzungen notwendig: Vorsä...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Anstiftung Logo #42134Anstiftung, Recht: vorsätzliche Verleitung eines anderen zu einer vorsätzlichen Straftat. Der Anstifter wird gleich dem Täter bestraft (§ 26 StGB, ebenso § 12 österreichisches und Artikel 24 schweizerisches StGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Anstiftung Logo #42303Teilnahme an vorsätzlicher Straftat eines anderen durch dessen vorsätzliche Bestimmung zur Tat, nach § 26 StGB (Schweiz: Art. 24 StGB) strafbar wie die Tat selbst. In Österreich gilt Anstiftung als Fall der Täterschaft (§ 12 StGB) .
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Anstiftung Logo #42687Anstiftung ist die vorsätzliche (wissent- und willentliche) Bestimmung eines anderen zur Begehung einer Straftat. Der Anstifter wird wie der Haupttäter bestraft.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42687
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