
I. Abgaben leisten (Dienst Abgabe) 1 vom Pflichtigen gesagt 2 von einem Grundstück, im Falle der Totsatzung sich abdienen: sich freidienen durch Erträge -- als unbewegliches Gut gelten auch Eigenleute. Verpfändung `ze abdienen` II. Dienste leisten (Dienst Arbeit) 1 allgem...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) + Durch persönliche Dienste bezahlen; im gemeinen Leben. Der Knecht dienet eines Schuld, der Sol- dat einen Vorschuß ab. Abdienen gehet mehr auf die persönlichen Dienste selbst, das gleichfalls niedrige abverdienen aber auf den Verdienst oder den Werth des Dienstes nach ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_144

ab¦die¦nen [V.1, hat abgedient; mit Akk.] eine Zeit, einen Zeitraum a. einen bestimmten Dienst während eines Zeitraums tun; seine Militärzeit a.; er hat seine zwei Jahre abgedient
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Keine exakte Übereinkunft gefunden.