[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches nur von fließenden Körpern gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, im Fließen berühren. Der Fluß spület an die Stadtmauer an, welcher Gebrauch im Hochdeutschen wenig vorkommt. 2. Als ein Activum, heran spülen, im Fließen ansetzen, anschwemmen....
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= ans Ufer spülen, das Meer spült Tang und Holzstücke an
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an¦spü¦len [V.1, hat angespült; mit Akk.] ans Ufer spülen; das Meer spült Tang, Holzstücke an
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antreiben von schwimmenden Gegenständen (z.B.: Tang, Treibholz, Wohlstandsmüll) ans Ufer (Spülsaum).
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