
Unter Anspruch versteht man umgangssprachlich Erwartungen, Wertvorstellungen, übernommene Normen eines Menschen bezüglich einer Sache. Man hat Anspruch an einer Sache ein Bedürfnis mit "Anspruch" gleichzusetzen kann auch "Verwöhntsein" bedeuten. Eine weitere Bedeutung ist der Anspruch auf ein Tun oder Unterlassen von jemandem anderen. Geme...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anspruch

Behauptung eines Rechts, (gerichtliche) Forderung, Klage, Recht zu gerichtlicher Forderung, Anwartschaft
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Anspruch, des -es, plur. die -sprüche. 1) Die Handlung des Ansprechens, theils bey den Jägern für Anzeige, Urtheil, Benennung, theils aber auch so fern dieses Verbum ein Recht auf etwas behaupten bedeutet In diesem letztern Falle bezeichnet Anspruch so wohl sie Äußerung dieses Rechte...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2643

Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Begriff ist in § 194 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legal definiert. Ein Tun ist jede denkbare Handlung, beispielsweise die Zahlung einer Summe, die Abgabe einer Willenserklärung, Herausgabe einer Sache u...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Das durchsetzbare Recht, von jemandem ein Tun oder Lassen zu verlangen.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=A&id=26829&page=1

Anspruch, bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern (§ 194 Abs. 1 BGB). Ein Anspruch entsteht entweder durch ein Rechtsgeschäft - so hat der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe der Sache, der Verkäufe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Anspruch eines Provisionsvertragspartners auf Vergütung, der sich aus der Art seiner Beteiligung und seiner Rolle innerhalb eines Provisionsfalls ableitet. Neben dem Provisionsvertragspartner, der das Ergebnis gebracht hat, können z.B. auch der Sachbearbeiter, der den Fall bearbeitet hat, der Kundenverantwortliche, der Bestandsverantwortliche, de...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Eine finanzielle Verpflichtung einer Partei gegenüber einer anderen, die i.d.R. durch ein Ereignis ausgelöst wird. Für jeden Anspruch wird eine Anspruchsposition im zugehörigen Arbeitsvorrat generiert. Im DRM-Szenario gibt es u.a. Preisgarantieansprüche Ship-and-Debit-Ansprüche Rückzahlungsansprüche Beispiel Preisgarantieansprüche entstehe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Stellt eine zu erwartende, zukünftige Leistung aus einer betrieblichen Versorgungseinrichtung dar. Der Anspruch bestimmt: das Berechnungsverfahren die möglichen Leistungsarten, die ein Mitarbeiter erhalten kann. Beispiel: Anspruch: Sie sagen Ihrem Mitarbeiter den Anspruch auf eine Rente auf Basis eines dienstzeitorienten Berechnungsverfahrens zu....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Anspruch, das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB), z. B. Anspruch auf Schadensersatz.
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- An¦spruch [m. 2 ] 1 Recht (auf etwas) ; einen A. auf etwas haben; berechtigte Ansprüche 2 Forderung; Ansprüche an jmdn. stellen; hohe Ansprüche haben viel verlangen; einen A. auf etwas erheben; hinsichtlich des Essens stelle ich keine Ansprüche; etwas in A. nehmen von etwas Gebrau...
- das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterla...
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Der Begriff Anspruch bezeichnet das Recht des Gläubigers, von einem Schuldner verlangen zu können, dass er etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner Haftung übernommen hat und somit bei ihm das Recht an einer Sache verwirklicht werden kann.
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Mit Anspruch wird im Zivilrecht gemäß der Legaldefinition des § 194 BGB das Recht bezeichnet, von einem andern ein Tun oder Unterlassen zu fordern. Ein Anspruch geht immer aus einem subjektivem Recht hervor, welches auf einer Anspruchsgrundlage basieren muss. Kann dieses Recht auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt werden, spricht man von Ans...
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((berechtigter) Anspruch) zustehender Betrag
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(Text von 1910) Anmaßung 1). Anspruch 2). Anspruch (von ansprechen = an jemand Worte richten, dann aber auch: fordern, verlangen) drückt überhaupt das Verlangen nach einem Gegenstande aus und läßt unbestimmt, ob dieses Verlangen berechtigt oder unberechtigt sei, z. B. Anspruch auf Dan...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38532.html
Von Anspruch auf Schadenersatz wird gesprochen, wenn ein Geschädigter den Ersatz eines Schadens einfordern kann.
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.