[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste; adj. et adv. in den Rechten, ein wenig berüchtigt, geringer Verbrechen. oder einer unanständigen Lebensart wegen, besonderer Ehren unwürdig, aber doch nicht ehrlos. Ein anrüchtiger Mensch. Durch etwas anrüchtig werden S. Berüchtigt, ingleichen Rügen, von welchem dieses Wort ...
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