
1. Ein Verhalten muß dem Menschen angerechnet, d.h. ihm als seinem Urheber u. Herrn zugeschrieben werden, soweit es seiner Entscheidung entspringt; für ein solches Verhalten trägt der Mensch Verantwortung. A. kommt nur menschl. Akten zu; Anrechnung setzt voraus, daß der Mensch zurechnungsfähig, d.h. der Setzung menschl. A...
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