
So werden die Zeiten bezeichnet, die auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind. Beitrags- und Ersatzzeiten werden auf alle Wartezeiten angerechnet. Andere rentenrechtliche Zeiten werden nur auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Anrechenbar sind auch Monate, die * aus gutgeschriebenen Entgeltpunkten für einen Versorgungsausgleich od...
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