
Der Begriff Annehmlichkeiten ist durch die Rechtsprechung geprägt und findet keine Entsprechung im Gesetz. Annehmlichkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer die zu keiner ins Gewicht fallenden objektiven Bereicherung führen. Die Rechtsprechung hatte diese Art von Zuwendungen bis...
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(Text von 1910) Annehmlichkeiten
1). Reize
2). Die Bezeichnung
Annehmlichkeiten (von
angenehm s. Art. 89) ist weit schwächer, als der Ausdruck
Reize. Annehmlichkeiten nennen wir alle solche Eigenschaften, die in uns die Empfindung des Wohlbehagens erregen, z. B.
Annehmlichkeiten&l...Gefunden auf
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