Anmietvertrag Bedeutung

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Anmietvertrag

Anmietvertrag Logo #40102Vertrag, über den die Anmietung von Objekten abgebildet und daraus resultierende nachfolgende Geschäftsprozesse bearbeitet werden können. Beispiel Kontrolle der Zahlungen an Vermieter Setzen von Zahlungssperren Er ist eindeutig durch eine Vertragsart mit dem Vertragsbezug '01 Objekte sind angemietet' definiert (Customizing-Einstellung).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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