
I. Kläger 1 Privatkläger -- Gläubiger (als Kläger des Schuldners) 2 öffentlicher Ankläger 3 Beschuldiger II. Angeklagter
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ankläger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Anklägerinn, plur. die -en, eine Person, welche jemand anklaget, besonders in peinlichen Sachen. In Niedersachsen bedeutet dieses Wort ehedem den Beklagten. So heißt es z. B. in den Bremischen Statuten, Ord. 4. Wolde ock de Anklegere de...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2319

An¦klä¦ger [m. 5 ] jmd., der Anklage erhebt oder erhoben hat
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Beschwerdeführer, Kläger, Staatsanwalt
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/Ankläger
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