[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ankerrecht, des -es, plur. inusit. 1) Das Recht, auf eines andern Küste ohne Entgeld Anker zu werfen. 2) Dasjenige Geld, welches für die Freyheit zu ankern bezahlt wird; das Ankergeld. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2300