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Ankerrecht Logo #42003I. Befugnis, auf fremden Grund unentgeltlich Anker zu werfen II. wie Ankergeld
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Ankerrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ankerrecht, des -es, plur. inusit. 1) Das Recht, auf eines andern Küste ohne Entgeld Anker zu werfen. 2) Dasjenige Geld, welches für die Freyheit zu ankern bezahlt wird; das Ankergeld.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2300
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