[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) + Im gemeinen Leben für anstreichen Einen Schrank anfärben. 2) Ein wenig färben, oder vielmehr auf unerlaubte Art färben. Den Wein anfärben. Angefärbtes Pelzwerk. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2074