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Anerbenrecht

Anerbenrecht Logo #42329Bezeichnung der Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die den ungeteilten Übergang eines Bauernguts (Erbhofs) auf einen von mehreren Miterben gewährleisten. Das Anerbenrecht ist einerseits für die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien im Bundes-Anerbengesetz aus 1958, andererseits im Tiro...
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Anerbenrecht Logo #42000 Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom sonstigen Vermögen, das nach allgemeinen Regeln vererbt wird (z. B. auf alle Kinder nach BGB-Erbrecht), nach ...
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Anerbenrecht Logo #42015ist das Recht des Übergangs eines landwirtschaftlichen Betriebs auf einen einzelnen von mehreren vorhandenen Erben. Eine derartige Gestaltung bildet sich spätestens im mittelalterlichen Reich aus, wobei grundherrschaftlicher Einfluss gestaltend gewesen sein kann. Daneben ist aber Realteilung in Mitteldeutschland und Süddeutschland verbreitet. De...
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Anerbenrecht Logo #42072Landwirtschaftliches Sondererbrecht, das der Erhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebs als geschlossene Einheit dient. Das Anerbenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt: Die nordwestdeutsche Höfeordnung (HöfeO) gilt nur in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Ham...
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Anerbenrecht Logo #42134Anerbenrecht, Sondererbrecht für ländlichen Grundbesitz, wonach das Gut ungeteilt auf einen Erben (den Anerben) übergeht (Höferecht).
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Anerbenrecht Logo #42227Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere Anerbrecht (bis 1800) schloß ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

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Anerbenrecht Logo #42303vom allgemeinen Erbrecht abweichende Form der gesetzlichen Erbfolge im bäuerlichen Grundbesitz: Der Hof geht ungeteilt auf den Anerben über, dessen Geschwister nur eine Abfindung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Hofs erhalten. Das Anerbenrecht soll die Zersplitterung des Hofs verh...
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Anerbenrecht Logo #40010Das Anerbenrecht ist ein landwirtschaftliches Sonderrecht, das eine einzelne Person dazu berechtigt einen gesamten Besitz zu erben (geschlossene Vererbung). Im Realteilungsrecht, im Gegensatz zum Anerbenrecht, wird der Besitz auf alle Erben verteilt. Ein Hof wird im Anerbenrecht im Erbgang nicht zerstückelt †“ dies wird als Vorteil gesehe...
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Anerbenrecht Logo #42295Anerbenrecht , s. Höferecht.
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Anerbenrecht Logo #42832Ein Recht, das sich auf die Erbregelung im Bereich landwirtschaftlicher Anwesen bezieht. Konkret: In Regionen mit Anerbenrecht fallen landwirtschaftliche Anwesen (Höfe) einem einzelnen Erben bzw. einem Alleinerben (zumeist dem ältesten Sohn) zu. Anders als in → Realerbteilungsgebieten kommt es zu keiner Hofzersplitterung. Das Erbe bezieht sich ...
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Anerbenrecht Logo #42871vom allgemeinen Erbrecht abweichende Form der gesetzlichen Erbfolge im bäuerlichen Grundbesitz: Der Hof geht ungeteilt auf den Anerben über, dessen Geschwister nur eine Abfindung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Hofs erhalten. Das Anerbenrecht soll die Zersplitterung des Hofs verhindern.
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