[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtsfolge, plur. inusit. 1) Die Nachfolge in einem Amte. 2) Die Pflicht der Unterthanen eines Kammeramtes, dem Amtmanne, wenn er sie in gewissen Fällen aufbiethet, zu folgen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1862