[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Amtsdorf, des -es, plur. die -dörfer, ein Dorf, welches dem Amte unmittelbar unterworfen ist, im Gegensatze der Gerichts- oder Junkerdörfer, welche unter adelige Gerichte gehören. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1859