
(Novelle des Altschuldehilfegesetzes; § 6a AHG ) Das Altschuldenhilfegesetz (AHG) trat am 23.6.1993 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde eine Forderung aus dem Einigungsvertrag aufgegriffen, indem eine Teilentlastung von Altschulden (Kappung der bestehenden Altschulden auf einen Betrag von 150 DM je qm Wohnfläche) für die ostdeutsche Wohnungswirtschaf...
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Das Altschuldenhilfegesetz (AHG) trat am 23.6.1993 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde eine Forderung aus dem Einigungsvertrag aufgegriffen, indem eine Teilentlastung von Altschulden (Kappung der bestehenden Altschulden auf einen Betrag von 150 DM je qm Wohnfläche) für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft an die Verpflichtung gebunden wurde, mindestens ...
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