
Als Altervorsorgeunterhalt wird ein neben dem sog. Elementarunterhalt stehender Anspruch auf Unterhaltsleistungen zum Aufbau einer Altersvorsorge bezeichnet. Altersvorsorgeunterhalt kann ab Beginn des Monats ab dem die Scheidungsklage rechtshängig wird gemäß § 1361 Abs.1 S. 2 BGB geltend gemacht werden (BGH v. 22.11.2006 Az. ). Bis zu diesem Ze...
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