
Eine Aktiv-Passiv-Minderung (auch: Bilanzverkürzung) bezeichnet den Vorgang der Minderung der Bilanzsumme eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Gebietskörperschaft. Die Summe der Aktiva vermindert sich dabei um den exakt selben Betrag, wie die Summe der Passiva. Beispiel: Tilgung...
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