
Ein Aktienrückkaufprogramm (englisch: buy-back) ermächtigt eine Aktiengesellschaft zum Erwerb eigener Aktien über die Börse. Das Rückkaufprogramm muss nach deutschem Aktienrecht von der Hauptversammlung genehmigt werden und darf maximal zehn Prozent des Grundkapitals umfassen. Die Gründe für ein Akt...
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