
Verpflichtung, zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Indexwert zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Da dem Indexwert ein Aktienkorb (fiktives Aktienportfolio) zugrunde liegt, ist eine physische Lieferung des Basiswertes zum Fälligkeitstermin ausgeschlossen. Das Geschäft wird durch Barausgleich erfüllt.
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.