
im antiken Rom Gesetze ( leges agrariae ) zur Regelung des Gebrauchs u. /oder der Verteilung von landwirtschaftlich nutzbaren Gebieten, die sich in öffentl. Besitz befanden (ager publicus) u. in der Regel Kriegsbeute waren. Als Nutzer u. Begünstigte kamen nur röm. Bürger in Frage. Die Verteilung u. Nutzung des bei der Expansion Roms seit Begi.....
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