[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Aftereinsetzung, (nicht gebräuchlich) plur. die -en, in den Rechten; die Ernennung eines nachgesetzten Erben, im Falle der zuerst eingesetzte absterben, oder nicht zur Erbschaft gelangen sollte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1340