[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Afterbelehnung, (nicht gebräuchlich) plur. die -en, in dem Lehnrechte, die Belehnung, welche von einem Lehensmanne, mit dem von einem andern empfangenen Lehen geschiehet; Subinfeudatio. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1333