
Die Abschreibungstabelle („Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA-Tabelle) ist ein Hilfsmittel zur Schätzung der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens. Dies ist notwendig, um die steuerrechtliche Abschreibung zu berechnen. Sie wird vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Es existieren eine Tabelle für...
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https://de.wikipedia.org/wiki/AfA-Tabelle

Die AfA-Tabelle (AfA = Absetzung für Abnutzung) enthält für die einzeln zu bewertenden Anlagegüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND). Sie beruht auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Für Anschaffungen ab dem 1.1.2001 gilt eine neue AfA-Tabelle. Zu beachten ist, dass die AfA-...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Afa_Tabelle.htm

Die AfA-Tabellen werden vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und sollen dem Bilanzierenden bei der Schätzung der Nutzungsdauer von Anlagegütern helfen, welche zur Bestimmung der jährlichen Abschreibungsbeträge notwendig ist. AfA-Tabellen haben keinen Gesetzesrang, d.h. f&uum...
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