[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Ackerrecht, des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; entweder im Singular allein, oder im Plural allein. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1194