Gerichtsurkunde, die ausspricht, daß jemand in der Acht ist. Entweder wird durch sie eine Acht begründet, oder eine Acht bestätigt, die vorher ausgesprochen war; insbesondere Bescheinigung über einen Eintrag ins Achtbuch -- -- Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te