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Abänderungsverbot

Abänderungsverbot Logo #42000 Das Abänderungsverbot besagt, dass ein Gericht ein einmal verkündetes Urteil nicht mehr ändern darf. Eine Änderung ist nur noch aufgrund einer Verfahrenshandlung der Parteien (oder Beteiligten) möglich, wenn diese geeignet ist, die Rechtskraft zu durchbrechen oder sonst von den Verfahrensgesetzen vorgesehen ist. ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abänderungsverbot

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Abänderungsverbot Logo #42834Mit Abänderungsverbot wird der Grundsatz bezeichnet, dass ein Gericht an sein gesprochenes Urteil gebunden ist und es nicht wieder aufheben kann, z.B. auf einen Gegenvorstellung hin. Abänderungen sind aber möglich, wenn dass Verfahren aus gesetzlichen Gründen fortzuführen ist. Das ist der Fall bei: • Fortführung des Verfahrens nach eine...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/abaenderungsverbot.php
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