Abzugsverbot Bedeutung

Suchen

Abzugsverbot

Abzugsverbot Logo #42083Aufwendungen für die private Lebensführung unterliegen dem Abzugsverbot. Dass heißt, diese Aufwendungen dürfen das steuerpflichtige Einkommen nicht mindern. Folglich dürfen diese Kosten nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Zu ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.