
Die Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a - eine für die Praxis grundlegende Bestimmung - einge...
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Die Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a
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die Rückführung von Brauchwasser oder das Einlaufen von gesammeltem Niederschlagswasser in Oberflächengewässer, in der Regel nach Durchlaufen verschiedener Reinigungsstufen. Die Abwassereinleitung ist als Benutzungstatbestand im Wasserhaushaltsgesetz verankert und ist erlaubnispf...
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